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Am 3. Februar 1871 bestimmte ein in Versaille vereinbarter Vertrag die Abwicklung des Postverkehrs zwischen dem freien Frankreich und dem besetzten Frankreich, das als vertraglich als Ausland betrachtet wurde.
Am 10. März 1871 wurde in einer von Stenacker für Frankreich unterzeichneten Vereinbarung die postalische Verwaltung des gesamten Territoriums der französischen Post übertragen. Das Porto für den Briefverkehr innerhalb der besetzten Zone wurde auf 20 cts. festgesetzt.
Mischfrankatur: Marke von Frankreich 20 cts. (Stempel Paris) und Besetzungsausgabe (Stempel Strassburg)
Briefe für den zonenübergreifenden Verkehr jedoch mußten mit der doppelten Gebühr bezahlt werden, Empfänger und Absender hatten gewöhnlich je 20 cts. zu entrichten und zwar der eine in Form einer französischen Marke der andere in Form einer Besetzungsausgabe und umgekehrt.
Doch war es dem französischen Absender in Frankreich gestattet das gesamte Porto zu entrichten indem neben die französische Marke eine Besetzungsmarke geklebt wurde, welche nicht entwertet werden sollte. In der Realität jedoch geschah dies dennoch, was die Existenz von Stempel französischer Orte, die niemals besetzt gewesen waren, erklärt
Die nur mit französischen Marken freigemachten Briefe jedoch wurden - meist mit Handstempeln, doch auch handschriftlich - nachtaxiert.
25 cts. nachtaxierter Brief mit 20 cts. Elsass/Lothringen, Hufeisenstempel "Mülhausen" Mulhouse
Die Besetzungsausgaben für Elsass und Lothringen waren in Verwendung bis zum 31. Dezember 1871 und wurden durch die Marken des Deutschen Reiches ersetzt, bis zum 16. September 1873.